ANKOMMEN IN DEUTSCHLAND – WAS IST ZU TUN?

Gemeinsam stark

durch Wissen

Das Leben in Deutschland bringt viele Herausforderungen mit sich – besonders, wenn es um wichtige Themen wie Gesundheit, Arbeit oder Familie geht. Oft fehlen die richtigen Informationen oder Anlaufstellen, um schnell und unkompliziert Hilfe zu bekommen. Genau hier setzen wir an!

Über unsere Website klären wir Monat für Monat über acht zentrale Themen auf, die viele von uns betreffen. Mit verständlichen Erklärungen und konkreten Anlaufstellen wollen wir Hürden abbauen und euch dabei unterstützen, eure Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen.

Weil Wissen schützt – und stark macht!

APRIL 2024

ALLES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG

MAI 2024

ALLES ÜBER PSYCHISCHE ERKRANKUNG, BEHINDERUNG UND RENTE

JUNI 2024

BESONDERE PROBLEME IM ARZT-PATIENTEN-VERHÄLTNIS BEI MIGRANTEN.

JULI 2024

ARBEITSUNFALL, WAS TUN?

AUGUST 2024

KÜNDIGUNG BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT.

SEPTEMBER 2024

GEWALT IN DER FAMILIE!

NOVEMBER 2024

ALLES WISSENSWERTE ÜBER KINDERGELD, KINDERZUSCHLAG UND ELTERNGELD.

DEZEMBER 2024

ALLES ÜBER KINDER VON KITA, SCHULE BIS ZUM STUDIUM (BAFÖG).

APRIL 2024
Alles über die Krankenversicherung

Thema: Krankenversicherung in Deutschland – Grundinformationen für Neuzugewanderte.
In Deutschland gibt es zwei Hauptarten der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die meisten Menschen sind in der GKV versichert, da diese für bestimmte Gruppen verpflichtend ist. 

A. DIE GKV – GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
DIE GKV IST FÜR FOLGENDE PERSONENGRUPPEN VERPFLICHTEND: 
– Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 66.600 € jährlich). 
– Studenten, Rentner, Arbeitslose sowie Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld. 
– Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen, die kostenlos familienversichert werden können. 
– Die GKV wird durch einkommensabhängige Beiträge finanziert. 
– Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zu gleichen Teilen. 
– Der Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 % des Bruttoeinkommens, zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. 

DIE GKV BIETET EIN UMFASSENDES LEISTUNGSSPEKTRUM, DAS FOLGENDES ABDECKT: 
– Arztbesuche und medizinische Behandlungen. 
– Krankenhausaufenthalte. 
– Medikamente. 
– Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. 
– Rehabilitation. 
In der Regel übernimmt die GKV die Kosten direkt, und die Versicherten zahlen nur geringe Eigenanteile (z. B. bis zu 10 € pro Medikament oder Tag im Krankenhaus). 

ASYLBEWERBER UND SOZIALHILFEEMPFÄNGER
 Asylbewerber erhalten zunächst eingeschränkte medizinische Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. 
– Nach 36 Monaten erhalten sie Leistungen, die mit denen von Sozialhilfeempfängern vergleichbar sind. 

B. DIE PKV – PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
DIE PKV STEHT BESTIMMTEN PERSONENGRUPPEN OFFEN: 
– Selbstständige und Freiberufler. 
– Beamte. 
– Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 66.600 € jährlich). 
– Individuelle Tarife, die sich nach dem Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen richten. 
– Keine kostenfreie Familienversicherung – für jede versicherte Person fallen separate Beiträge an. 
– Die PKV bietet oft umfangreichere Leistungen als die GKV, z. B. freie Arztwahl, Einbettzimmer im Krankenhaus oder schnellere Termine bei Fachärzten. 
– Die Kosten werden meist vorab privat gezahlt und später erstattet. 

C. WANN KANN ICH ZWISCHEN GKV UND PKV WÄHLEN?
1. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können frei zwischen GKV und PKV wählen. Dieser Wechsel sollte gut überlegt sein, da eine Rückkehr in die GKV oft erschwert ist. 
2. Selbstständige tragen die Krankenversicherungsbeiträge selbst und erhalten keine Unterstützung durch Arbeitgeber. Sie können zwischen GKV und PKV wählen. 
3. Studierende können bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester zu vergünstigten Konditionen in der GKV bleiben. Danach müssen sie sich freiwillig versichern oder in die PKV wechseln. 

WAS SIND ZUSATZVERSICHERUNGEN? 
Ergänzend zur GKV können Zusatzversicherungen (z. B. für Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Zahnersatz, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden) abgeschlossen werden, um das Leistungsspektrum zu erweitern. 

MAI 2024
Alles über PSYCHISCHE ERKRANKUNG, BEHINDERUNG und RENTE.

Migranten in Deutschland leiden häufiger unter depressiven Symptomen als Nichtmigranten, insbesondere die Migranten der ersten Generation, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Diese Gruppe ist auch stärker von relativer Armut betroffen und meldet häufiger Arbeitslosigkeit. Zusätzlich zeigen Studien eine höhere Häufigkeit von somatoformen Erkrankungen, bei denen körperliche Beschwerden ohne organische Ursachen auftreten.

Wie finde ich nun eine geeignete Psychotherapie, insbesondere in meiner Muttersprache?

  1. Hausarzt: Dein Hausarzt kann dich bei Bedarf an Fachärzte oder Psychotherapeuten überweisen.
  2. Online-Terminbuchung: Viele Praxen bieten kurzfristig verfügbare Termine online an, die telefonisch nicht möglich sind.
  3. Plattformen nutzen: Falls dein Wunsch-Arzt keine Termine anbietet, kannst du Plattformen wie Doctolib, Jameda oder Clickdoc verwenden, um andere Ärzte in der Nähe zu finden.
  4. Krankenversicherung kontaktieren: Viele Krankenkassen helfen dabei, schneller einen Termin zu bekommen.
  5. Servicenummer 116117: Diese Nummer vermittelt Termine bei Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten.
  6. Notfälle: In dringenden Fällen kannst du dich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses wenden.

Welche Rechte stehen mir zu bei Behinderung?

Menschen mit Behinderungen können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, um die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern. Der Grad der Behinderung (GdB) wird anhand eines Punktesystems zwischen 20 und 100 bewertet, wobei 100 den höchsten Grad der Behinderung darstellt. Um Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist neben der Feststellung des GdB auch ein Merkzeichen erforderlich. Diese Merkzeichen kennzeichnen besondere Beeinträchtigungen und gewähren Rechte wie Steuererleichterungen, Befreiungen von Rundfunkgebühren oder Anspruch auf eine Begleitperson.

Beispiele für Merkzeichen:

  • G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H: Hilflosigkeit
  • Bl: Blindheit
  • Gl: Gehörlosigkeit
  • B: Anspruch auf Mitnahme einer Begleitperson

Anträge auf Feststellung des GdB und des Merkzeichens können beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. In Aachen ist das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen zuständig. Weitere Details und Antragsformulare findest du hier: Versorgungsamt Aachen.

Wann erhalte ich eine Rente und welche Formen gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten:

  1. Regelaltersrente: Diese kann von allen beansprucht werden, die mindestens fünf Jahre versichert waren, sei es durch Arbeit oder Kindererziehung, und das erforderliche Alter erreicht haben. Bei schwerbehinderten Menschen gibt es erleichterte Regelungen.
  2. Erwerbsminderungsrente: Wenn du aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst, hast du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dies wird durch ein medizinisches Gutachten geprüft.

Die Anträge für Rentenleistungen können bequem online gestellt werden. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder im Service-Centrum in Aachen. Hier kannst du dich auch direkt vor Ort beraten lassen:
Service-Centrum Aachen
Benediktinerstraße 39
52066 Aachen
Deutsche Rentenversicherung Aachen.

Mit den richtigen Informationen und Anlaufstellen kannst du auf deine Rechte zugreifen und Unterstützung erhalten, um die Herausforderungen im Leben zu bewältigen.

JUNI 2024
Besondere Probleme im Arzt-Patienten-Verhältnis bei Migranten.

Im Bereich der medizinischen Versorgung gibt es nach wie vor keine gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Dies wurde durch eine am 22. Juni 2023 veröffentlichte Studie der Charité-Universitätsmedizin Berlin im Auftrag des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration bestätigt.

„Wenn sowieso das Zeitfenster eng, die Termine rar sind, dann sind das natürlich die Leute, die als erstes hinten runterfallen.“

Viele Migranten stoßen auf Versorgungsschwierigkeiten, sei es durch Probleme bei der Terminvergabe oder durch Sprachbarrieren.

  1. Was tue ich, wenn ich keinen Termin bei einem Arzt bekomme?

Migranten sind oft mit der grundlegenden Struktur der ärztlichen Versorgung in Deutschland nicht vertraut. Wichtig zu wissen ist:

  • Hausärzte und Kinderärzte sind die zentralen Anlaufstellen für akute und langfristige gesundheitliche Betreuung.
  • Hausärzte können bei Bedarf an Fachärzte überweisen.

Es ist daher sinnvoll, einen Hausarzt oder Kinderarzt als ersten Ansprechpartner zu haben. Falls es schwierig ist, einen Termin zu bekommen, helfen folgende Tipps:

  • Online-Terminbuchung prüfen: Viele Praxen bieten kurzfristig freie Termine online an, die telefonisch nicht verfügbar sind.
  • Alternativen suchen: Falls dein aktueller Arzt keine Termine anbietet, suche über Plattformen wie DoctolibJameda oder Clickdoc nach anderen Ärzten in der Nähe.
  • Krankenversicherung kontaktieren: Viele Krankenkassen helfen, schneller einen Termin zu bekommen.
  • Servicenummer 116117 anrufen: Diese Nummer vermittelt Termine bei Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten.
  • Notfälle: In dringenden Fällen wende dich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses.
  1. Was tue ich, wenn ich mich mit dem Arzt nicht verständigen kann?

Falls es Sprachprobleme gibt:

  • Kommunikationshilfe anfordern: Informiere den Arzt, dass du Unterstützung benötigst.
  • Aufklärungspflicht des Arztes: Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, die Diagnose, Behandlung und weitere Maßnahmen verständlich zu erklären.
  • Dolmetscher nutzen:
    • Frage deine Krankenkasse, ob sie die Kosten für einen Dolmetscher übernimmt.
    • Größere Kliniken und viele Praxen bieten Dolmetscherdienste an.
  • Patientenberatung kontaktieren: Diese unterstützt dich bei der Wahrnehmung deiner Rechte.

In Aachen bietet der Gesundheitskiosk Unterstützung an:

  • Adresse: Trierer Str. 1, 52078 Aachen (Eingangsbereich Gesundheitsamt)
  • Telefon: 0241 – 5198 5400
  • E-Mail: gesundheitskiosk@sprungbrett-aachen.de
  • Öffnungszeiten:
    • Montag bis Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr
    • Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
  1. Was tue ich im Falle einer Schwangerschaft?

Bei einer Schwangerschaft solltest du frühzeitig handeln:

  1. Termin bei einem Frauenarzt vereinbaren:
    • Die Schwangerschaft sollte früh bestätigt und eine erste Untersuchung durchgeführt werden.
    • Dein Arzt erstellt einen Plan für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.
  2. Hebamme kontaktieren:
    • Hebammen begleiten dich während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Zeit danach.
  3. Informiere deinen Arbeitgeber:
    • Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, solltest du deinen Arbeitgeber über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren.
    • Für die Berechnung der Mutterschutzfristen benötigst du ein ärztliches Attest oder einen Eintrag aus deinem Mutterpass.
  4. Informiere dich über deine Rechte:
    • Dazu gehören Mutterschutz und Elternzeit. Dein Arzt oder eine Beratungsstelle kann dich unterstützen.
JULI 2024
Thema: ARBEITSUNFALL, was folgt?

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, bist du idR durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder kurz BG) abgesichert.

Was ist ein Arbeitsunfall? Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Es ist viel weiter gefasst und umfasst auch zum Beispiel Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall.

Wann liegt ein Unfall vor? Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

Unfall melden: Informiere deinen Vorgesetzten oder die zuständige Person in deinem Unternehmen über den Vorfall. Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft  oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Ärztliche Untersuchung: Lass dich ärztlich durch einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) untersuchen, auch wenn du denkst, dass die Verletzung geringfügig ist. Manchmal können Verletzungen schwerwiegender sein, als sie zunächst erscheinen. Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).

Dokumentation des Unfalls: Dokumentiere den Unfall so genau wie möglich. Notiere dir die Umstände, die zu dem Unfall geführt haben, und mache Fotos, wenn möglich. Dies kann wichtig sein für spätere Versicherungsansprüche oder rechtliche Schritte. Mach ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll und notiere dir auch die Namen von Zeugen.

Bericht erstatten: Dein Arbeitgeber wird einen offiziellen Unfallbericht an die Berufserstellen. Dieser Bericht sollte so detailliert wie möglich sein und alle relevanten Informationen enthalten.


Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (BG): Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln möglichst vollständig wieder herzustellen. Sie übernimmt die Kosten der medizinischen Behandlung und zahlt im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld und im Falle eines schwerwiegenden Dauerschadens auch eine Verletztenrente und Pflegegeld an den Verletzten.

Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Dich zuständig ist, kann Dir die Personalstelle Deines Arbeitgebers mitteilen. 

AUGUST 2024
Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit

Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit: Was Sie wissen sollten
Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, während einer Arbeitsunfähigkeit (AU) gekündigt zu werden. Sogar die Krankheit selbst kann als Kündigungsgrund herangezogen werden. Allerdings gibt es wichtige Schutzmechanismen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen bewahren.

Rechtlicher Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind und in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten, genießen den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dieses Gesetz verlangt, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Sie kann auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen beruhen.

Krankheit als Kündigungsgrund
Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist rechtlich schwierig und erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen:

  1. Unzumutbare Fehlzeiten:Es muss nachweisbar sein, dass der Arbeitnehmer übermäßig häufig oder lange arbeitsunfähig ist, beispielsweise mehr als sechs Wochen pro Jahr.
  2. Negative Zukunftsprognose:Es muss unwahrscheinlich sein, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit wieder dauerhaft arbeitsfähig wird.
  3. Interessenabwägung:Es muss geprüft werden, ob die Interessen des Arbeitgebers an der Kündigung die des Arbeitnehmers überwiegen. Dabei werden Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder das Alter des Mitarbeiters berücksichtigt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Betriebsrat und – bei schwerbehinderten Menschen – der Schwerbehindertenvertretung Lösungen zu finden, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu fördern und zukünftigen Ausfällen vorzubeugen.

Falls der Arbeitgeber diese Pflicht versäumt, führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Es wird jedoch im Rahmen der Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Eine sorgfältige Prüfung durch das Arbeitsgericht ist bei einer krankheitsbedingten Kündigung unvermeidlich. Arbeitnehmer, die betroffen sind, sollten sich frühzeitig rechtlichen Rat holen, um ihre Rechte zu wahren.

SEPTEMBER 2024
Gewalt in der Familie.

Häusliche Gewalt: Erkenne sie, schütze dich, hol dir Hilfe
Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt kann viele Formen annehmen:

  • Deine Bedürfnisse werden ignoriert,
  • du wirst beleidigt, bedroht oder eingeschüchtert,
  • du erlebst körperliche Gewalt, Freiheitsberaubung oder sexuelle Übergriffe,
  • im schlimmsten Fall endet die Gewalt in versuchter oder vollendeter Tötung.

Häusliche Gewalt betrifft Frauen, Männer, Kinder und ältere Menschen gleichermaßen. Kinder, die Gewalt miterleben, sind besonders schutzbedürftig, da sie oft keine Möglichkeit haben, sich zu wehren oder die Situation zu verlassen.

Was kannst du tun?

  1. In akuten Situationen
  • Ruf die Polizei über 110. Sie wird dich schützen und den Täter aus der Wohnung verweisen.
  • Sichere dich ab. Die Polizei kann ein Rückkehr- oder Kontaktverbot für den Täter aussprechen, wenn weitere Gewalt droht.
  1. Hol dir Unterstützung
  • Zeige die Gewalt an. Du kannst jederzeit zur Polizei gehen und eine Strafanzeige erstatten. Eine Vertrauensperson oder ein Anwalt kann dich begleiten.
  • Wende dich an Beratungsstellen. Dort bekommst du Hilfe, um dich aus der Gewaltspirale zu befreien und deine Rechte durchzusetzen.
  1. Sammle Beweise
  • Notiere alles. Schreib Datum, Uhrzeit und den Ablauf der Vorfälle auf.
  • Lass Verletzungen dokumentieren. Ein Arzt kann deine Verletzungen attestieren und Fotos machen. Diese Beweise können dir später helfen.
  1. Such Schutz
  • Frauenhäuser oder Männerberatungsstellen bieten dir einen sicheren Ort.
  • Beratung und Begleitung: Hilfsangebote unterstützen dich bei rechtlichen Schritten und der Suche nach langfristigen Lösungen.

Welche Rechte hast du?

Du kannst rechtlichen Schutz beantragen:

  • Der Täter muss die Wohnung verlassen,
  • er darf sich dir und deinen Kindern nicht nähern,
  • jeglicher Kontakt kann untersagt werden.

Wichtige Anlaufstellen

  • Notruf 110: Ruf die Polizei in akuten Gefahrsituationen.
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016 (anonym, 24/7, in vielen Sprachen).
  • Hilfetelefon Gewalt an Männern: 0800 123 9900 (Mo-Do: 8-20 Uhr, Fr: 8-15 Uhr).
  • Frauenhäuser und Beratungsstellen: Infos unter www.frauenhauskoordinierung.de oder www.frauen-gegen-gewalt.de.
  • WEISSER RING e.V.: 116 006 oder www.weisser-ring.de für Opferhilfe.
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0111 oder 0800 111 0222 (rund um die Uhr erreichbar).
  • Ärzte und Therapeuten: Auch sie können dir helfen, Verletzungen zu behandeln und weitere Schritte zu planen.

Warum solltest du handeln?

Gewalt wird nicht von alleine aufhören. Es gibt viele Möglichkeiten, dich und deine Familie zu schützen. Du bist nicht allein – hol dir Hilfe und befreie dich aus der Gewalt. Dein Leben und deine Sicherheit sind es wert!

November 2024
Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld: Alles, was du wissen musst.
  1. Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld wird in Deutschland von der Familienkasse ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn:

  • Du die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitztund in Deutschland lebst oder arbeitest.
  • Du die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzt und in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehst:
    • Algerien
    • Bosnien und Herzegowina
    • Kosovo
    • Marokko
    • Montenegro
    • Serbien
    • Tunesien
    • Türkei
  • Du eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, z. B. eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte EU, ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) oder eine Mobiler-ICT-Karte.
    Ausgenommen sind bestimmte Aufenthaltserlaubnisse, wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt.
  • Du ein anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter bist.

So stellst du den Antrag:
Kindergeld kannst du online über die Website der Familienkasse oder direkt bei der zuständigen Familienkasse vor Ort beantragen. In Aachen ist die Familienkasse in der Roermonder Str. 51 zuständig. Du benötigst die Geburtsurkunde deines Kindes und eventuell weitere Unterlagen.

  1. Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu sichern.

  • Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 292 Euro monatlich pro Kind (ab 01.01.2025: 297 Euro).
  • Die Höhe wird individuell pro Kind berechnet.

Du kannst auf der Website der Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob du Anspruch hast:
Anspruch prüfen und beantragen

  1. Was ist das Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Es kann auch beantragt werden, wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest.

So beantragst du Elterngeld:

  • Zuständig ist die Elterngeldstelle. In Aachen ist das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen verantwortlich.
    Weitere Informationen und Antrag
  • Du kannst den Antrag online herunterladen oder direkt vor Ort ausfüllen und einreichen.

Drei Varianten des Elterngeldes:

  1. Basiselterngeld:
    • Dauer: Bis zu 12 Monate (bzw. 14 Monate, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate zu Hause bleibt).
    • Höhe: 67 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes (mind. 300 Euro, max. 1.800 Euro monatlich).
  2. Elterngeld Plus:
    • Dauer: Doppelt so lange wie das Basiselterngeld.
    • Höhe: Die Hälfte des Basiselterngeldes (150-900 Euro monatlich).
    • Geeignet für Eltern, die bis zu 32 Stunden/Woche arbeiten möchten.
  3. Partnerschaftsbonus:
    • Voraussetzung: Beide Eltern arbeiten gleichzeitig 24-32 Wochenstunden in Teilzeit.
    • Dauer: Bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus.
DEZEMBER 2024
Alles über Kinder von KITA, SCHULE bis zum STUDIUM (BAFÖG).

In Deutschland hatte 2023 rund jedes zweite Kind unter sechs Jahren einen „Migrationshintergrund“. Der Anteil wächst stetig – 2011 waren es noch 33 Prozent. Besonders in der frühen Bildungsphase zeigen sich Unterschiede: Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder -pflege, unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Trotz dieses Rechtsanspruchs besteht in einigen Regionen eine ungleiche Verteilung von Kitaplätzen, insbesondere in bildungsfernen Familien.

Wie bekomme ich einen Kitaplatz?

  1. Frühzeitige Anmeldung: Erkundige dich über die Anmeldefristen und melde dein Kind so früh wie möglich an.
  2. Recherche: Schau dir verschiedene Kitas an und informiere dich über deren Konzepte, Öffnungszeiten und Platzangebote.
  3. Antrag stellen: Fülle die Anmeldeformulare aus und füge alle nötigen Dokumente wie die Geburtsurkunde des Kindes bei.

Wie melde ich mein Kind an einer weiterführenden Schule an? Nach der Grundschule folgt der nächste Schritt: Die Wahl der weiterführenden Schule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium). In NRW erhalten Eltern eine Empfehlung der Lehrkräfte für den passenden Bildungsgang, oft nach einem Gespräch. Besuche die Schulen, informiere dich über das Anmeldeverfahren und finde heraus, welche Schule am besten zu deinem Kind passt. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der Schulen.

Wann hat mein Kind Anspruch auf BAföG? BAföG ist eine Unterstützung für Auszubildende, Studierende und Schüler, deren Familien die Ausbildungskosten nicht alleine tragen können. Auch Menschen mit Migrationshintergrund haben Anspruch auf BAföG, sofern sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Dazu gehören z.B. Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem dauerhaften Aufenthaltsrecht. Der BAföG-Antrag kann bequem online unter BAföG Digital gestellt werden.

Wo kann ich mich bei Rassismus in der Schule beschweren? Wenn du Rassismus in der Schule beobachtest oder davon betroffen bist, gibt es verschiedene Anlaufstellen:

  1. Sprich zuerst mit der Lehrkraft oder der Schulleitung.
  2. Nutze Beratungsstellen für Diskriminierung, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder lokale Beratungsstellen.
  3. In Aachen ist der Schulpsychologische Dienst zuständig, der dir Unterstützung bieten kann: SchulpsychologischerDienst Aachen.
  4. Zudem kannst du dich an das zuständige Schulamt wenden, das ebenfalls Unterstützung und Beratung bietet.
MIT UNTERSTÜTZUNG DURCH: